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1. Gemeinnützige Organisation (Freistellungsbescheid vom Finanzamt)

2. Nach Auszahlung der Spenden benötigen wir von Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung nach § 10bEStG „Spendenbescheinigung“ oder einen schriftlichen Verwendungsnachweis (das benötigte Dokument wird ggf. in der Spendenzusage angefordert).

3. Die Spende kommt einem Projekt im Geschäftsgebiet der Sparkasse Oberland zugute.



Bitte beachte Sie:
Leider kann Sie die Sparkasse Oberland in diesem Fall nicht mit einer Spende unterstüzten. 

Eventuell ist eine Förderung durch ein Sponsoring möglich.
Wenn Sie eine werbliche Gegenleistung erbringen können, stellen Sie einen entsprechenden Antrag.
Bitte gehen Sie deshalb einfach eine Seite zurück. 

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