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Damit Ihr Wille weiterlebt.

Sparkassen Testamentsvollstreckung

Damit Ihr Wille weiterlebt.

Sparkassen Testamentsvollstreckung

Wir kümmern uns um Ihren Nachlass - damit Sie und Ihre Angehörigen beruhigt in die Zukunft blicken können. 

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung:

Was bedeutet das?

Die Erben sind verpflichtet, den in Ihrem Testament festgelegten letzten Willen zu erfüllen. Davon können Sie die Erben entlasten, indem Sie die Sparkasse Oberland zur Testamentsvollstreckerin ernennen.

Die Sparkasse Oberland handelt dann als Vertrauensperson des Erblassers, setzt die Wünsche gegenüber den Erben und Vermächtnisnehmern durch und kümmert sich um die Abwicklung Ihres Nachlasses - so können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille nach Ihren Vorgaben erfüllt wird.

Testamentsvollstreckung:

Wann kommt das in Frage?

  • Die Erben wohnen in weiter Entfernung oder im Ausland.
  • Sie sind ledig oder haben keine Kinder.
  • Streit zwischen den Erben soll vermieden werden.
  • Niemand sorgt für die Nachlassabwicklung.
  • Die Erben sind überfordert und/oder diesen fehlt die notwendige Erfahrung.
  • Ihr Nachlass ist umfangreich.
  • Die Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen (bspw. Grabpflege) soll sichergestellt werden.
  • Sie wollen unerfahrene, minderjährige oder behinderte Erben schützen.
Ihre Vorteile - Unsere Leisungen

Ihre Vorteile - unsere Leistungen - Kosten

Ihre Vorteile
  • Hohe fachliche Kompetenz
  • Wir entlasten Ihre Erben durch eine professionelle Abwicklung und Verwaltung Ihres Nachlasses.
  • Wir sorgen für Neutralität und helfen, Streit unter den Begünstigten zu vermeiden.
  • Wir erstellen das Nachlassverzeichnis und informieren öffentliche sowie private Institutionen.
  • Wir kümmern uns um ausstehende Erklärungen bezüglich der Einkommen- und Erbschaftsteuer.
  • Die Sparkasse Oberland steht Ihnen als Testamentsvollstreckerin dauerhaft und zuverlässig zur Verfügung.
Unsere Leistungen
  • Inbesitznahme und Sicherung des Nachlasses sowie dessen Verwaltung
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses mit Wertangaben
  • Ausstehende Erklärungen betreffend Einkommen- und Erbschaftssteuer erstellen
  • Im Testament verfügte Auflagen und Vermächtnisse umsetzen bzw. vollziehen
  • Verträge und Mitgliedschaften kündigen
  • Offene Zahlungsverpflichtungen begleichen
  • Forderungen einziehen
  • Herbeiführung von Grundbuchberichtigungen
  • Mietverträge kündigen und Nebenkostenabrechnungen erledigen (Zählerstände ermitteln usw.)
  • Die selbst genutzte Wohnung auflösen
  • Kündigung der Verträge mit Versorgern und Dienstleistern rund um die Immobilie
  • Vorübergehende Verwaltung von Nachlassimmobilien
  • Immobilien veräußern (sofern angeordnet)
  • Stiftungen einrichten (auf Basis testamentarischer Anordnung)
  • Nachlassgegenstände verwerten
  • Nachlass aufteilen
  • Erbteile auskehren
  • Die Erben regelmäßig über den Stand der Testamentsvollstreckung unterrichten
  • Sorge für die Bestattung des Erblassers
Kosten der Testamentsvollstreckung

Zu Ihren Lebzeiten entstehen keine Kosten.

Die nach dem Erbfall anfallenden Kosten sind abhängig von der Größe des Nachlassvermögens. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins und wird aus dem Nachlass bezahlt.

Ein Vermögen auf nachkommende Generationen zu übertragen, erfordert Planung.

Dabei spielen Schenken und Vererben eine zentrale Rolle.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Vermögen effizient zu übertragen.
So erreichen Sie Ihre finanziellen Ziele beim Schenken und Vererben.

Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Ihrem Berater, der zusammen mit unserem Testamentsvollstrecker (EBS), Herrn Thomas Brunner ein Kennenlerngespräch mit Ihnen durchführt. 

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