Die Erben sind verpflichtet, den in Ihrem Testament festgelegten letzten Willen zu erfüllen. Davon können Sie die Erben entlasten, indem Sie die Sparkasse Oberland zur Testamentsvollstreckerin ernennen.
Die Sparkasse Oberland handelt dann als Vertrauensperson des Erblassers, setzt die Wünsche gegenüber den Erben und Vermächtnisnehmern durch und kümmert sich um die Abwicklung Ihres Nachlasses - so können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille nach Ihren Vorgaben erfüllt wird.
Zu Ihren Lebzeiten entstehen keine Kosten.
Die nach dem Erbfall anfallenden Kosten sind abhängig von der Größe des Nachlassvermögens. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins und wird aus dem Nachlass bezahlt.
Dabei spielen Schenken und Vererben eine zentrale Rolle.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Vermögen effizient zu übertragen.
So erreichen Sie Ihre finanziellen Ziele beim Schenken und Vererben.
Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Ihrem Berater, der zusammen mit unserem Testamentsvollstrecker (EBS), Herrn Thomas Brunner ein Kennenlerngespräch mit Ihnen durchführt.
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