Die Kreissparkasse fühlt sich in besonderem Maße den Menschen im Schongauer Land verpflichtet. Über die bankspezifischen Aufgaben hinaus ist es uns ein Anliegen, Kunst und Kultur besonders zu fördern.
Dieses Engagement kommt auch mit unserer Kulturstiftung zum Ausdruck, in deren Namen Jahr für Jahr zahlreiche Projekte direkt gefördert werden.
Auf die Aktivitäten wird in der Regel über die Presse, die Geschäftstellen oder hier im Internet hingewiesen.
Die Kreissparkasse Schongau hat als Anstalt des öffentlichen Rechts besondere gesetzliche Pflichten, durch die sie sich von privaten Kreditinstituten deutlich abhebt. Ihr ist insbesondere die Verpflichtung zur Gemeinnützigkeit auferlegt. Es haben deshalb nicht nur die Wahrnehmung wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Aufgaben, sondern auch die Förderung sozialer und kultureller Belange die Tätigkeit der Sparkasse geprägt.
In der Absicht, ihr gemeinnütziges Wirken für die Bevölkerung ihres Geschäftsbereiches nachhaltig zu verstärken, errichtet die Kreissparkasse Schongau eine Stiftung. Diese Stiftung soll den Namen
tragen, ihren Sitz in Schongau haben und die Rechtsfähigkeit erlangen.
Das besondere Anliegen der Stiftung ist es, Kunst und Kultur im Schongauer Land zu fördern, den Natur- und Heimatschutz zu pflegen und der Erwachsenenbildung zu dienen. Die Stiftung wird mit einem Grundvermögen von DM 200.000,-- ausgestattet.
Die Kreissparkasse Schongau möchte sich auf diese Weise bei den Bürgern des Schongauer Landes für die langjährige Treue zur Sparkasse bedanken.
Die Stiftung soll von einem Stiftungsvorstand gesetzlich vertreten und von einem Stiftungsrat verwaltet werden.Der Stiftungszweck wird nach Maßgabe der Bestimmungen in der Stiftungssatzung verfolgt.
Schongau, am 17. Dezember 1985
Kreissparkasse Schongau
gez. gez.
Manfred Blaschke Max Plank
Landrat Sparkassendirektor
Vorsitzender des Verwaltungsrates Vorsitzender des Vorstandes