Mit einer Spende oder Zustiftung zur Bürgerstiftung Ihres Heimatortes fördern Sie gezielt dem Gemeinwohl dienende Aktivitäten. Ihre Leistung ist obendrein steuerlich begünstigt.
Viele Kommunen in unserem Geschäftsgebiet haben sich dazu entschlossen, eine Bürgerstiftung zu gründen. Damit haben die Bürger der jeweiligen Orte eine gute Möglichkeit, finanziell in ihrer Heimat Gutes zu tun:
Für die zweckdienliche und ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sorgt der Stiftungsrat, der jeweils aus namhaften Persönlichkeiten des Ortes besteht.
Falls Sie an eine eigene Stiftung denken (ab 25.000 Euro möglich), können Sie als Begünstigte auch die Bürgerstiftung Ihrer Heimat benennen.
Bei Fragen können Sie sich direkt an die Vertreter der Bürgerstiftung in Ihrer Kommune oder an die Stiftungsbeauftragten der Sparkasse Oberland wenden.
Vermögens- und Stiftungsberatung
Münzstrasse 36
86956 Schongau
Ansprechpartner:
Michael Kaiser, Stiftungsbeauftragter
Tel.: 0881 641-911
E-Mail: michael.kaiser@sparkasse-oberland.de
Jürgen Mück, Stiftungsbeauftragter
Tel.: 0881 641-100
E-Mail: juergen.mueck@sparkasse-oberland.de